Elektronische Abhilfemaßnahmen

Fehlerbehebungsprüfungen

Der Begriff „elektronische Abhilfemaßnahmen“ bezieht sich auf eine besondere Untersuchungsdienstleistung, die durch den Einsatz spezieller technischer und elektronischer Instrumente in der Lage ist, festzustellen, ob versteckte Abhörgeräte zur Aufzeichnung von Gesprächen (Bugs, Abhörgeräte und Mikro-Recorder) oder von Videomaterial („versteckte Kameras“) installiert wurden oder ob vertrauliche oder geheime Daten und Informationen (Spionage-Software/Apps usw.) in Besitz gelangt sind.

Eine solche Aufdeckung kann, wie bereits erwähnt, mit Hilfe einer hochentwickelten Technologie erfolgen, die von Jahr zu Jahr leistungsfähiger wird.

Es handelt sich um eine Dienstleistung, die von Unternehmen, Organisationen und manchmal sogar von Privatpersonen in Anspruch genommen werden kann, die zum Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer Vertraulichkeit sicherstellen wollen, dass die Sicherheit der Daten und Informationen, die sie besitzen, absolut sicher und überprüfbar ist.

In der Tat ist die Informationssicherheit eines der am stärksten empfundenen Bedürfnisse von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und staatlichen Organisationen im Allgemeinen, die heute unbedingt in diesem Bereich tätig werden müssen, um schwerwiegende oder sogar unwiderrufliche Folgen zu vermeiden.

Normalerweise wenden sich Unternehmen, die in Fälle von unlauterem Wettbewerb verwickelt sind und/oder eine untreue interne Ressource haben, an ein Ermittlungsunternehmen für diese Dienstleistung.

Dank fortschrittlicher technologischer Ausrüstung ist es möglich, die oben genannten Erfasser aufzuspüren, selbst wenn sie ausgeschaltet oder inaktiv sind.

Die elektronische Sanierung unterteilt sich in die Bereiche Umwelt (Räume in Wohnungen, Büros, Boote, Autos, Büros usw.), Telefon (Festnetz- und Mobiltelefone) und Computer (Tablets, feste und tragbare PCs).

Voraussetzung für die Durchführung der Ermittlungen, d.h. die condicio sine qua non, ist, dass der Auftraggeber Eigentümer, gesetzlicher Vertreter oder anderweitig berechtigt ist, das zu schützende Gut zu besitzen, und dass gegen ihn nicht von der Gerichtsbehörde ermittelt wird.

Zu diesem Zweck trifft Confidential Vorsichtsmaßnahmen, indem sie den Kunden zusätzlich zum Mandat eine besondere Erklärung (Freistellung) unterschreiben lässt, die sie von jeglicher Haftung für falsche Angaben des Kunden in diesem Bereich befreit.

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