Ermittlungen zu Diebstählen und Fehlbeständen

In einem Unternehmen kann es zu Diebstahl und Fehlbestand kommen.

Hierzu gehören z. B. Bargeldmangel an der Kasse (am häufigsten bei Kassierern oder Managern), Diebstahl von Waren und Produkten, die im Lager gelagert oder in den Geschäftsräumen ausgestellt werden (am häufigsten beim Lagerpersonal oder beim Verkaufspersonal, das mit den Kunden zu tun hat), die Abweichung zwischen der Zahl der versendeten Waren und der Zahl der tatsächlich an den verschiedenen Zielorten eingetroffenen Waren (am häufigsten beim Transport- und Logistikpersonal).

Denken Sie an all die Produktverkäufe, die in den Kassen korrekt protokolliert, später aber gelöscht oder rückgängig gemacht werden, um den Erlös aus diesem Verkauf zu kassieren. Und denken Sie auch an all die Fälle, in denen das Verschwinden der Waren absichtlich herbeigeführt wird, um sie mit Gewinn an Dritte weiterzuverkaufen und so das Gehalt aufzurunden.

Die vorstehende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll nur einige konkrete Beispiele nennen, die tagtäglich in den Betrieben und Produktionsstätten vorkommen. Die Arten von Fehlmengen sind in der Tat grenzenlos und nicht nur auf die oben beschriebenen beschränkt.

Fehlbestände können durch eigene Mitarbeiter oder durch Mitarbeiter externer Unternehmen, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet, durch die Kunden selbst oder durch Dritte verursacht werden, und nur zu einem geringen Teil durch Berechnungs- oder Erfassungsfehler des eigenen Personals.

Wenn bei Prüfungen Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten auftreten, sollten die Unternehmen umgehend Gegenmaßnahmen ergreifen, um festzustellen, ob der Fehlbetrag betrügerischen Ursprungs ist (absichtliche Entnahme von Geld aus der Kasse, Unterschlagung von Waren und Produkten durch Mitarbeiter usw.) oder ob er auf betrügerische Absicht zurückzuführen ist. Oder es handelt sich um das Ergebnis eines Fehlers eines Angestellten oder Mitarbeiters (z. B. ein Rechen- oder Dateneingabefehler eines Mitarbeiters der Verwaltung oder einer bestimmten Abteilung).

Unabhängig von ihrer Art hat die Unterdeckung Auswirkungen auf den Cashflow und die Bilanz des Unternehmens und sollte daher vorrangig behandelt und behoben werden.

Nach Auftreten solcher Tatsachen oder um sie ganz zu verhindern, können sich die Unternehmen an Detekteien wenden, um den Ursprung der Fehlbestände vollständig aufzuklären. Die Ermittlungen werden in geeigneter Weise durchgeführt, um die Art der untersuchten Engpässe zu erfassen und um festzustellen, ob sie auf Fehleinschätzungen oder rechtswidriges Verhalten von Kunden, internem Personal oder anderen Parteien zurückzuführen sind, um das Unternehmen und seinen Produktionsbedarf zu schützen.

Die Ermittlung der Art des Mangels durch die Privatdetektive ermöglicht es dem Unternehmen, den Ursprung und die Dynamik der Angelegenheit zu erkennen und im Falle einer strafrechtlichen Hypothese auch die Täter zu identifizieren, die für die begangene Straftat verantwortlich sind.

Am Ende der Ermittlungen wird dem Arbeitgeber ein Bericht mit einer Beschreibung des Sachverhalts und den Beweiselementen vorgelegt, die den Urheber des strafbaren Verhaltens identifizieren und es dem Unternehmen ermöglichen, die geeigneten Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um seine Rechte gegenüber diesem geltend zu machen. Dies kann die Entlassung des Arbeitnehmers oder andere vom Unternehmen für angemessen erachtete Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben.

Natürlich hat das Unternehmen auch das Recht, die betreffenden Behörden über die begangene Straftat zu informieren und eine Anzeige zu erstatten.

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