Ermittlungen zur Erbschaft

Eine Detektei kann auch nützlich sein, um das Erbe eines Verstorbenen zu rekonstruieren, wenn die Erbfolge eröffnet ist (Rechtsnachfolge).

Abgesehen von den technischen Aspekten, die die Aufteilung der Erbanteile zwischen den jeweiligen Beteiligten betreffen (ein Aspekt, der von den jeweiligen Anwälten der Beteiligten oder alternativ von den Anspruchsberechtigten des Nachlasses selbst durch eine einvernehmliche Vereinbarung geregelt wird), kann der Privatdetektiv beauftragt werden, Nachforschungen anzustellen, um den Nachlass de cuius (eine lateinische Formulierung, die den Verstorbenen identifiziert) zu rekonstruieren, um die Vermögenswerte (Konten, Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere und andere Vermögenswerte) und die Passiva (Schulden und andere Verbindlichkeiten) zu ermitteln.

Nach dem Tod des Erblassers müssen also die Vermögenswerte, die den Erblasser betrafen, zwangsläufig auf eine andere Person übergehen, die mit ihm verwandt oder nicht verwandt ist (es kann nämlich auch eine Person, die nicht mit dem Erblasser verwandt ist, durch ein Testament als Begünstigter bestimmt werden). Die Detektei kommt in diesem Zusammenhang zum Einsatz, da sie von einem Erblasser beauftragt werden kann, Nachforschungen anzustellen, um den Nachlass des Verstorbenen zu rekonstruieren und/oder einen oder mehrere im Testament genannte Erblasser ausfindig zu machen, deren Existenz den anderen Erblassern unbekannt ist oder die nicht über die notwendigen Informationen verfügen, um sie zu identifizieren. In diesem Fall bekommt die Detektei den Auftrag, einen oder mehrere Beteiligte am Nachlass zu identifizieren.

Die Nachforschungen im Bereich der Erbschaft ermöglichen es, eine Rekonstruktion der wirtschaftlichen, vermögensrechtlichen und finanziellen Situation des Verstorbenen zu erhalten, so dass diejenigen, die das Erbe annehmen werden, über die tatsächliche Situation des Verstorbenen gut informiert sind. Dieser letzte Punkt verdient Beachtung, da mit der Annahme der Erbschaft auch die Schulden des Verstorbenen weitergegeben werden, die manchmal so hoch sind, dass die zur Erbschaft Berechtigten auf sie verzichten.

Im Zusammenhang mit dem Erbe und der Erbfolge liegt der Schwerpunkt sehr oft auf den möglichen Vermögenswerten, die unter den Erben aufgeteilt werden, ohne zu berücksichtigen, dass auch Verbindlichkeiten bestehen können, die unter den Erben aufgeteilt werden müssen. Insbesondere im Hinblick darauf, dass mit der Annahme einer Erbschaft auch die Schulden des Verstorbenen vererbt werden. Es wäre also ratsam, vorab eine Analyse des tatsächlichen Umfangs des Nachlasses vorzunehmen, um zu verstehen, ob es sich für die Beteiligten lohnt, das Erbe anzunehmen oder nicht.

Die von der Detektei durchgeführten Ermittlungen werden von grundlegender Bedeutung sein, um dem Erblasser eine bewusste Entscheidung zu ermöglichen und ihn davor zu bewahren, dass er in Zukunft Schulden bezahlen muss, von denen er nichts wusste.

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