Ermittlungen bei Stalking und gegen Belästigungen

Zwanghaftes und einschüchterndes Verhalten

Das schweizerische Strafrecht regelt Stalking noch nicht als Straftat, aber alle Verhaltensweisen, die es im Wesentlichen verkörpern und die es ausmachen, bleiben strafbar: Belästigung, Gewalt, Bedrohung, Verletzung der Privatsphäre, usw.

Beispielsweise sind konkrete Fälle, in denen der Ex-Partner unablässig angerufen und benachrichtigt wird, Stalking in der Nähe seiner Wohnung und/oder seines Arbeitsplatzes, Aggression usw., weiterhin strafbar. Noch schwerwiegender sind die Fälle, in denen eine Partei unerlaubt die Gespräche des Opfers abhört, indem sie eine Spionagesoftware auf den Geräten des Opfers (Mobiltelefon, Tablet, PC) installiert. Oder noch schlimmer, wenn es dem Stalker gelingt, versteckte Kameras und Aufnahmegeräte im Fahrzeug und/oder in der Wohnung des Opfers zu verstecken.

Dies sind sehr schwerwiegende Handlungen, die nicht nur das Recht auf Privatsphäre, sondern vor allem das psychophysische Wohlbefinden des Opfers ernsthaft beeinträchtigen und gefährden.

In diesen Fällen kann Confidential damit beauftragt werden, alle Beweise für das rechtswidrige Verhalten zu sammeln, damit das Opfer bei den zuständigen Behörden Anzeige erstatten kann, wobei das gesamte vom Privatdetektiv gesammelte Material zur Untermauerung der gegen den Stalker erhobenen Vorwürfe herangezogen werden kann.

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