Ermittlungen im Bereich der Strafverteidigung
Sammlung von Beweisen zugunsten der Kunden
Es besteht die weit verbreitete Meinung, dass die Ermittlungen nur von der Staatsanwaltschaft und ihren Mitarbeitern durchgeführt werden können, die ihrerseits die Hilfe und das Fachwissen der Kriminalpolizei in Anspruch nehmen; dies ist jedoch nicht der Fall. Die Verteidigung kann nämlich auch eine wichtige Rolle bei den Ermittlungen spielen, insbesondere bei der Suche nach entlastenden Beweiselementen, die die Staatsanwaltschaft übersehen hat, und/oder bei der vollständigen oder teilweisen Zerstörung der von der Staatsanwaltschaft aufgebauten Anklagestruktur.
Die strafrechtlichen Verteidigungsermittlungen umfassen alle Ermittlungen, die der Verteidiger zugunsten des Angeklagten durchführt und die in vollem Umfang in den Bereich des Verteidigungsrechts fallen. Bei diesen Ermittlungen kann der Anwalt von einem Privatdetektiv unterstützt werden, der aktiv mit ihm zusammenarbeitet, um Beweise zu Gunsten des Angeklagten zu sammeln.
Die aktive Rolle dieser Ermittlungen kann sich im Wiederaufnahmeverfahren sogar als entscheidend erweisen, auch wenn die Hypothesen, unter denen letzteres gewährt werden kann, sehr eng und umständlich sind. Konkret geht es um das Auffinden neuer Beweise im Vergleich zu den bereits in früheren Instanzen vorgelegten und vorgelegten Beweisen, deren Aufnahme in die neue Instanz beantragt wird und die so wichtig sind, dass sie das Verfahren gegen eine bereits endgültig verurteilte Partei bis hin zu einem vollständigen Freispruch neu aufrollen können.
Die Detektei kann eine aktive Rolle als Sachverständiger für eine Partei bei der Suche nach Beweisen und der Beschaffung wertvoller Informationen spielen, die sich im Prozess als entscheidend erweisen können. Von den verschiedenen Tätigkeiten, die der Privatdetektiv ausführen kann, seien hier nur einige genannt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Inspektionen, Befragungen, Informationsbeschaffung und Zugang zu Orten.
Schließlich kann die Detektei von beiden Prozessparteien (d.h. von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung) als Berater und Sachverständiger beauftragt werden.
Zusätzlich dazu kann eine Detektei auch in der vorgerichtlichen Phase behilflich sein: Denken Sie an all die Fälle, in denen die von einem Privatdetektiv gesammelten Beweise dazu dienen, die Anzeige eines Bürgers, der Opfer einer Straftat geworden ist, zu stützen und zu untermauern (z. B. Beweise zur Untermauerung von Anzeigen wegen Missbrauch, Belästigung, Gewalt, Beschädigung usw.), um ein angemessenes und ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren einzuleiten.
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